Wortlaut der EU-Mitteilung zur gesetzlichen Gewährleistung:
Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.
Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z.B. wenn die Waren
- nicht der Beschreibung entsprechen,
- nicht bestimmungsgemäß funktionieren.
Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten:
- kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung,
- in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.
In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.
Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land scannen Sie den nachstehenden QR-Code oder fragen Sie den Verkäufer. europa.eu/youreurope/garantien
Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten?
- Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich.
- Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.
Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Diese GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.
Was bedeutet die gesetzliche Gewährleistung bei Socken?
Die Gewährleistung umfasst Mängel, die bereits bei der Lieferung vorhanden waren. Das sind zum Beispiel Material- oder Verarbeitungsfehler wie aufgehende Nähte, fehlerhaftes Gestrick oder deutliche Abweichungen von der Produktbeschreibung. Dazu gehört auch, dass ein Artikel bei normalem Gebrauch nicht ungewöhnlich schnell verschleißt.
Keine Mängel im Sinne der Gewährleistung sind Abnutzungserscheinungen, die durch bestimmungsgemäßes Tragen und Waschen im Laufe der Zeit entstehen. Dazu zählen etwa dünner werdendes Material an Ferse und Zehen, Löcher nach längerer Nutzung, Pilling oder ein nachlassendes Bündchen. Gleiches gilt für Schäden durch unsachgemäße Pflege, etwa Waschen oder Trocknen entgegen den Pflegehinweisen, oder durch äußere Einwirkungen.
Ob im Einzelfall ein Mangel vorliegt, prüfen wir gern. Schreiben Sie uns dazu mit Ihrer Bestellnummer und Fotos, am einfachsten über die Hilfe oben auf jeder Seite.
Ihre gesetzlichen Rechte bleiben davon selbstverständlich unberührt.